9 - Sozialpolitik [ID:4047]
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Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

Guten Morgen, wir sind angekommen in der Vorlesung bei den Institutionen der Sozialversicherung,

im konkreten Fall heute der gesetzlichen Rentenversicherung der nächste Woche,

die Krankenversicherung und zum Abschluss die Pflegeversicherung.

Das sind die drei Schritte, die quasi noch vor uns in dieser Vorlesung liegen.

Bevor ich inhaltlich anfange, möchte ich Sie aber noch mal darauf hinweisen,

dass morgen die Hochschulwahl stattfindet, sprich für Sie die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter

der Studierenden in den unterschiedlichen Gremien der Fakultät und der Uni insgesamt.

Und ich lege Ihnen zumindest sehr ans Herz, Ihr Wahlrecht da auch wahrzunehmen,

weil Studierendenvertretungen, genauso wie jede andere Form von Vertretung auch,

eine auch möglichst breite Legitimation benötigt und die hat sie nur, wenn auch möglichst viele Leute wählen gehen.

Und Sie haben jetzt zumindest noch einen Tag Zeit, falls Sie es bisher noch nicht gemacht haben,

sich entsprechend zu informieren, wer da zur Wahl steht, was Sie da wählen

und entsprechend dann konsequent auszuwählen, wen Sie wählen wollen.

Gut, so viel als Vorbemerkung.

Wir sind wie gesagt beim Thema gesetzliche Rentenversicherung eine der zentralen Institutionen,

wie auch schon gesagt, der Sozialversicherung, gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung

sozusagen auch die umsatzstärkste von den Sozialversicherungen,

weil über die gesetzliche Rentenversicherung ein ganz wesentlicher Ein- und Namen- und Ausgabenblock des Sozialstaates auch abgewickelt wird.

Und deswegen ist es nicht ganz unwichtig, sich damit zu beschäftigen.

Innerhalb einer Veranstaltung Sozialpolitik, davon abgesehen für alle unter Ihnen, die Lehramt studieren,

ist die Rentenversicherung ein relativ beliebtes und relativ oft gefragtes Staatsexamensthema,

weil sie sehr viele Felder bietet, ähnlich wie auf der anderen Seite auch die Krankenversicherung,

zu dem man auch Staatsexamensfragen gut stellen kann, die ja immer die Aufgabe auch erfüllen müssen,

dass Sie zumindest drei Stunden bei Lehramtgymnasium, vier Stunden auch was zu den Fragen schreiben können.

Und in der gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie relativ viele Möglichkeiten,

über was Sie da jeweils Fragen stellen können und entsprechend schreiben können.

Die Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Absicherung, das liegt in Ihrem Namen,

für wegfallendes Erwerbseinkommen entweder durch Alter, das ist das Klassische, was man unter Rentenversicherung versteht,

aber auch bei Erwerbsunfähigkeit, also wenn Personen keine Erwerbstätigkeit mehr nachgehen können.

Auch dann ist die gesetzliche Rentenversicherung für den Einkommensersatz zuständig,

eingeschlossen in die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht nur die Personen,

die persönlich versichert sind, sondern auch Hinterbliebene von Versicherten unter bestimmten Umständen.

Da hat sich in dem Feld auch relativ viel geändert, darauf kommen wir aber später nochmal zurück,

das ist ja erst mal nur die Einführung.

Insofern ist die Hauptleistung der gesetzlichen Rentenversicherung das Auszahlen von Renten an die Versicherten

bzw. an die Hinterbliebenen, also tatsächlich Geld unmittelbar auszuzahlen, Einkommen sicherzustellen bei Haushalten damit.

Es gibt ein relativ kleines Sachleistungsbudget, das sich im Bereich der Rehabilitation, der beruflichen Rehabilitation bewegt,

dem Erhalt bzw. der Wiederherstellung von Erwerbsfähigkeit dient und insofern zum Leistungskatalog

der Rentenversicherung gehört, weil die Rehabilitationsleistungen der Versuch sind,

die Zahlung von Erwerbsunfähigkeitsrenten zu reduzieren, also Erwerbsfähigkeit von Personen zu erhalten

und dann entsprechend diesen natürlich keine Erwerbsunfähigkeitsrenten auszahlen zu müssen,

deswegen gehört auch das zu den Leistungen der Rentenversicherung mit einem klaren Versicherungszweck.

Der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist im Wesentlichen die deutsche Rentenversicherung.

Es gibt eine Sonderversicherungsform aus dem Bergbaukommen, die Knapp schafft, die hier nicht weiter berücksichtigt ist.

Sie hat ein paar Sonderregelungen, aber im Wesentlichen wird das über die Rentenversicherung abgewickelt

und insofern reicht es auch, die hier vorzustellen und die Funktionsweise, die sich aus dem Sozialgesetzbuch 6 ergibt,

dass die gesetzliche Rentenversicherung regelt.

Es gibt zum 1. Juli 2014 einige Änderungen, die in Kraft treten werden.

Wir sehen hier unter anderem Anrechnungen von Erziehungszeiten, Veränderungen der Erwerbsminderungsrente

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:30:39 Min

Aufnahmedatum

2014-06-24

Hochgeladen am

2014-06-24 12:49:28

Sprache

de-DE

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